Arbeitsrecht
Ob es darum geht eine neue Stelle anzutreten, sie innerhalb des Betriebs ihren Arbeitsplatz verändern, ihr Arbeitgeber ihr Gehalt nur zögerlich oder garnicht zahlt, oder sie eine Kündigung erhalten haben.
Warten Sie nicht ab, sondern lassen Sie sich rechtzeitig beraten. Denn im Arbeitsrecht gibt es, anders als in anderen Rechtsbereichen, sehr kurze Verfallsfristen innerhalb derer Sie Ihre Ansprüche geltend machen müssen, andernfalls diese Ansprüche ersatzlos verfallen.
Sie erreichen mich unter: